Garantieerklärung
Durch unsere Garantieverlängerung werden Gesetzliche Ansprüche nicht beschränkt.
Unter Zugrundelegung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewähren wir für unsere TELWIN Schweißgeräte je nach gewähltem Produkt folgende Garantie:
Tecnica, Force, Telmig 24 Monate Garantie
Technology, Superior, Master-Digital-Techno-ElektroMIG, Inverpulse 36 Monate Garantie
Spotter,Puller u. Inverspotter 36 Monate Garantie
alle hier nicht genannten Telwin Geräteserien 12 Monate
Für Zubehör und Ersatzteile gelten abweichende Garantiezeiten.
Verschleißteile sind natürlich von der Garantie ausgeschlossen. Wir garantiert Ihnen den fehlerlosen Zustand unserer Produkte in Material undVerarbeitung. Sollte sich das Produkt innerhalb der Garantiezeit als fehlerhaft hinsichtlich Material oder Verarbeitung erweisen,haben Sie nach unserer Wahl Anspruch auf kostenlose Reparatur oder den Ersatz durch ein entsprechendes Produkt.
Bedingung
Voraussetzung für die Gewährung der vollen Garantie durch uns ist lediglich der Betrieb der Produkte gemäß der TELWIN Betriebsanleitung unter Einhaltung der jeweils gültigen gesetzlichen Empfehlungen und Vorschriften und die regelmäßige Durchführung der Sicherheitstechnischen Überprüfung und Wartung jedes Jahr ab Kaufdatum durch uns.
Erfolg die Sicherheitstechnische Wartung nicht bzw. nicht durch uns beschränkt sich unsere Händlergarantie auf 12 Monate bei allen TELWIN Geräten.
Denn nur bestimmungsgemäß betriebene sowie regelmäßig gewartete Geräte funktionieren langfristig einwandfrei.
Regelmäßige Wiederholungsprüfung muß nur bei Gewerblicher Nutzung der TELWIN Schweißgeräte durchgeführt werden.
Inanspruchnahme
Bei Inanspruchnahme der Garantie wenden Sie sich bitte ausschließlich an:
Pöllhuber Schweiss-Service Austria
Mayersdorf 37
4653 Eberstalzell
service@poellhuber.at
069910309326
Garantieausschluß
Die Garantie gilt nicht für Produkte, die durch Unfall, Missbrauch, unsachgemäße Bedienung, falsche Installation, Gewaltanwendung, Missachtung der Spezifikationen und Betriebsanleitungen, ungenügende Wartung (, Beschädigungen durch Fremdeinwirkungen, Naturkatastrophen oder persönliche Unglücksfälle beschädigt wurden. Sie wird ebenso bei unsachgemäßen Veränderungen, Reparaturen oder Modifikationen nicht gewährt.
Ein Garantieanspruch besteht ebenfalls nicht bei teilweise oder komplett demontierten Produkten und Eingriffen durch nicht von TELWIN autorisierte Personen sowie bei normalem Verschleiß.